Pendlerpauschale berechnen: Entfernungspauschale 2026
Einfache Entfernung, Arbeitstage mit Fahrt und dein Verkehrsmittel eingeben. Der Rechner zeigt die Pauschale für 2026, den Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und eine geschätzte Steuerersparnis.
0,38 € ab dem ersten Kilometer: was sich 2026 geändert hat
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € für jeden Kilometer der einfachen Entfernung, schon ab dem ersten Kilometer. Bis 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 € und erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Die Pauschale gilt pro Arbeitstag, an dem du zur ersten Tätigkeitsstätte fährst, und nur für eine Richtung, obwohl du hin und zurück fährst. Sie fließt nicht aufs Konto, sondern zählt zu den Werbungskosten und senkt das zu versteuernde Einkommen.
| Einfache Entfernung | Pauschale 2025 | Pauschale 2026 | Mehr pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 10 km | 645,00 € | 817,00 € | 172,00 € |
| 20 km | 1.290,00 € | 1.634,00 € | 344,00 € |
| 30 km | 2.107,00 € | 2.451,00 € | 344,00 € |
| 50 km | 3.741,00 € | 4.085,00 € | 344,00 € |
Werte für 215 Arbeitstage. Ab 20 km beträgt der Zuwachs immer 20 km × 0,08 € × 215 Tage = 344 €.
Die tatsächlichen Spritkosten spielen keine Rolle. Ein sparsamer Kleinwagen und ein SUV mit 10 l/100 km bekommen bei gleicher Strecke dieselbe Pauschale. Wer wissen will, wie viel vom echten Aufwand das Finanzamt übernimmt, rechnet die Monatskosten mit dem Spritkostenrechner aus und vergleicht sie mit der Steuerersparnis. Bei 25 km, 6,5 l/100 km und 1,80 €/l kostet der Sprit für 215 Tage rund 1.260 €, die Steuerersparnis bei 30 Prozent Grenzsteuersatz liegt bei etwa 230 €.
Kürzeste Straßenverbindung oder schnellere Route
Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, auf volle Kilometer abgerundet. Aus 24,8 km werden 24 km. Es zählt die Straße, nicht die Luftlinie und nicht die tatsächlich gefahrene Strecke. Eine längere Route darfst du ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig nutzt.
- Verkehrsgünstiger heißt in der Praxis: spürbare Zeitersparnis, etwa Autobahn oder Umgehungsstraße statt Ortsdurchfahrten mit Ampeln. Der Bundesfinanzhof verlangt keine feste Minutenzahl, Finanzämter erwarten aber meist mindestens 10 bis 20 Minuten pro Strecke oder deutlich weniger Staus.
- Nachweis: Routenplaner-Ausdrucke beider Strecken mit Fahrzeiten zur Hauptverkehrszeit aufheben.
- Fähren zählen nicht als Strecke, die Fährkosten sind zusätzlich absetzbar.
- Umwege zum Kindergarten, zum Bäcker oder zum Abholen von Kollegen erhöhen die Entfernung nicht.
- Maut, Parken, Tunnelgebühren sind mit der Pauschale abgegolten.
Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste Einrichtung, der dich der Arbeitgeber dauerhaft zuordnet, meist das Büro oder der Betrieb. Ohne Zuordnung gilt der Ort, an dem du typischerweise an zwei vollen Tagen pro Woche oder mindestens einem Drittel der Arbeitszeit arbeitest. Wer keine erste Tätigkeitsstätte hat, etwa Monteure, Handwerker auf wechselnden Baustellen oder Außendienstler, rechnet die Fahrten als Dienstreise mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer ab, also für Hin- und Rückweg.
Arbeitstage und Homeoffice-Tage richtig zählen
Angesetzt wird nur ein Tag, an dem du tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist. Fährst du an einem Tag zweimal hin, zum Beispiel bei geteiltem Dienst, zählt der Tag trotzdem nur einmal. Eine Fünftagewoche kommt nach Abzug von 30 Urlaubstagen, rund 10 Feiertagen und einigen Krankheitstagen meist auf 210 bis 220 Tage. Finanzämter akzeptieren solche Werte in der Regel ohne Nachweis. Bei einer Sechstagewoche oder mehr als 230 Tagen fragen sie nach, dann helfen Dienstpläne oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Für Tage, an denen du ausschließlich zu Hause arbeitest, gibt es statt der Entfernungspauschale die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr für 210 Tage. An einem Tag mit Fahrt ins Büro und Arbeit zu Hause am Abend gibt es nur die Entfernungspauschale. Beide Pauschalen addieren sich zu den Werbungskosten.
| Arbeitsmodell | Tage mit Fahrt | Pauschale bei 25 km | Homeoffice-Pauschale | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 5 Tage im Büro | 215 | 2.042,50 € | 0 € | 2.042,50 € |
| 3 Büro, 2 Homeoffice | 129 | 1.225,50 € | 516,00 € | 1.741,50 € |
| 2 Büro, 3 Homeoffice | 86 | 817,00 € | 774,00 € | 1.591,00 € |
| 4 Tage Teilzeit | 172 | 1.634,00 € | 0 € | 1.634,00 € |
Wer im Lauf des Jahres umzieht oder den Job wechselt, teilt das Jahr in Zeiträume und setzt für jeden die passende Entfernung und die passenden Tage an. Bei zwei Arbeitsverhältnissen am selben Tag zählen beide Wege, wenn du zwischendurch nach Hause fährst. Fährst du direkt vom ersten zum zweiten Job, zählt die Strecke von der Wohnung zum ersten, vom ersten zum zweiten und vom zweiten zurück, höchstens aber so viel wie zwei getrennte Hin- und Rückwege.
Fahrgemeinschaft: wer welche Pauschale ansetzt
Jedes Mitglied einer Fahrgemeinschaft setzt die Pauschale für die eigene Strecke von der eigenen Wohnung zur eigenen Arbeitsstätte an. Die Umwege des Fahrers zu den Abholpunkten zählen nicht mit. Wer wie viel Spritgeld zahlt, ist für die Pauschale ohne Bedeutung. Unterschiede gibt es nur beim Höchstbetrag von 4.500 €.
Fahrer mit eigenem Auto
Volle Pauschale für die Fahrtage, ohne Obergrenze. Spritgeld der Mitfahrer bleibt steuerfrei, solange es nur die Kosten deckt.
Mitfahrer
Pauschale für die eigene Strecke, aber höchstens 4.500 € im Jahr. Das gezahlte Spritgeld ist zusätzlich nicht absetzbar.
Wechselnde Fahrer
Fahrertage ohne Deckel, Mitfahrertage mit Deckel. Der Höchstbetrag gilt nur für die Summe der Mitfahrertage.
Beispiel: Drei Kollegen wohnen 20, 35 und 60 km vom Werk entfernt und wechseln sich wöchentlich ab. Jeder fährt rund 72 Tage und sitzt an 143 Tagen als Mitfahrer im Auto. Der Kollege mit 60 km setzt für die Fahrertage 60 × 0,38 × 72 = 1.641,60 € an und für die Mitfahrertage 60 × 0,38 × 143 = 3.260,40 €. Die Mitfahrertage liegen unter 4.500 €, also zählen beide Beträge voll, zusammen 4.902 €. Wie viel Spritgeld unter den Kollegen fair ist, zeigt der Abschnitt zur Kostenbeteiligung im Fahrtkostenrechner.
Höchstbetrag 4.500 € ohne eigenes Auto
Die Entfernungspauschale ist auf 4.500 € im Jahr begrenzt, wenn du kein eigenes oder vom Arbeitgeber überlassenes Auto nutzt. Der Deckel betrifft Bahn- und Busfahrer, Mitfahrer, Radfahrer und Fußgänger, aber auch Motorrad- und Rollerfahrer, denn das Gesetz nimmt nur Kraftwagen aus, also Pkw. Mit 0,38 € je Kilometer greift der Deckel bei 215 Arbeitstagen erst ab rund 55 km einfacher Strecke. Darunter merkt man ihn nicht.
- Eigenes Auto: kein Deckel, auch bei 100 km einfacher Strecke zählt der volle Betrag.
- Dienstwagen: kein Deckel. Wer den Wagen auch privat nutzt, versteuert dafür den geldwerten Vorteil, kann die Pauschale aber trotzdem ansetzen.
- Bahn mit höheren Ticketkosten: Sind die tatsächlichen Kosten höher als 4.500 €, etwa bei einer BahnCard 100, zählen die Ticketkosten ohne Deckel.
- Park and Ride: Die Strecke wird aufgeteilt. Der Autoteil zählt ohne Deckel, der Bahnteil fällt unter die 4.500 €.
Werbungskostenpauschale 1.230 € übersteigen
Das Finanzamt rechnet jedem Arbeitnehmer automatisch 1.230 € Werbungskosten an, auch ohne Belege. Die Entfernungspauschale spart erst Steuern, wenn alle Werbungskosten zusammen diesen Betrag übersteigen. Bei 215 Arbeitstagen reicht die Pendlerpauschale allein ab einer einfachen Entfernung von 16 km. Wer näher wohnt, kommt oft trotzdem darüber, weil weitere Kosten dazukommen.
| Werbungskosten | Typischer Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Homeoffice-Pauschale | bis 1.260 € | 6 € je Tag ohne Fahrt ins Büro |
| Arbeitsmittel | 110 € ohne Belege | Computer, Software, Fachliteratur, Arbeitskleidung; Geräte bis 952 € netto sofort |
| Kontoführung | 16 € | Pauschal ohne Nachweis |
| Fortbildung | nach Beleg | Kursgebühren, Fahrten mit 0,30 €/km, Fachbücher |
| Gewerkschaft, Berufsverband | nach Beleg | Mitgliedsbeiträge |
| Unfall auf dem Arbeitsweg | nach Beleg | Reparatur, soweit keine Versicherung zahlt |
| Bewerbung, Umzug aus beruflichem Grund | nach Beleg | Umzugspauschale zusätzlich möglich |
Die Steuerersparnis entspricht dem Teil über 1.230 € mal dem persönlichen Grenzsteuersatz. Das ist der Satz, mit dem der letzte verdiente Euro besteuert wird. Er liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 € bei rund 30 Prozent, bei 50.000 € bei rund 37 Prozent und ab etwa 69.900 € bei 42 Prozent. Solidaritätszuschlag fällt für die meisten nicht mehr an, Kirchensteuer erhöht die Ersparnis um 8 oder 9 Prozent der Steuerersparnis.
Deutschlandticket statt Auto absetzen
Wer mit Bus und Bahn pendelt, bekommt ebenfalls die Entfernungspauschale von 0,38 €. Sind die tatsächlichen Ticketkosten im Jahr höher, darfst du stattdessen die Ticketkosten ansetzen. Das Finanzamt vergleicht beide Werte für das ganze Jahr. Das Deutschlandticket kostet 2026 63 € im Monat, also 756 € im Jahr. Für Kurzstrecken unter 9 km lohnen sich die Ticketkosten, darüber die Pauschale.
| Einfache Entfernung | Pauschale bei 215 Tagen | Deutschlandticket 12 × 63 € | Was zählt |
|---|---|---|---|
| 5 km | 408,50 € | 756,00 € | Ticketkosten |
| 9 km | 735,30 € | 756,00 € | Ticketkosten, knapp |
| 15 km | 1.225,50 € | 756,00 € | Pauschale |
| 60 km | 4.902,00 € | 756,00 € | Pauschale, gedeckelt auf 4.500 € |
Nutzt du das Ticket auch privat, akzeptieren die Finanzämter in der Regel trotzdem die vollen Kosten, solange es hauptsächlich für den Arbeitsweg gekauft wurde. Lohnend ist der Vergleich auch ohne Steuer: 25 km Arbeitsweg kosten mit einem Auto bei 6,5 l/100 km und 1,80 €/l rund 117 € Sprit im Monat, das Ticket 63 €.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, im Jahr 2026 sind das 12.348 €, bringt die Pauschale keine Steuerersparnis, weil ohnehin keine Steuer anfällt. Für diesen Fall gibt es die Mobilitätsprämie. Sie gilt seit 2026 dauerhaft und wird ausgezahlt, nicht verrechnet.
- Höhe: 14 Prozent der Pauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, und nur für den Teil des Einkommens, der unter dem Grundfreibetrag liegt.
- Beispiel: 40 km Entfernung, 200 Tage: 20 km × 0,38 € × 200 × 14 Prozent ergeben rund 213 €.
- Antrag: nur mit der Einkommensteuererklärung, im Formular „Anlage Mobilitätsprämie“. Ausgezahlt wird ab 10 €.
- Kein Anspruch bei weniger als 21 km einfacher Entfernung oder wenn die Werbungskosten unter 1.230 € bleiben.
Tatsächliche Kosten bei Behinderung
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder von mindestens 50 mit dem Merkzeichen G dürfen statt der Pauschale die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen. Ohne Einzelnachweis gelten 0,30 € je gefahrenem Kilometer, und zwar für Hin- und Rückweg. Bei 25 km Entfernung sind das 15 € pro Arbeitstag statt 9,50 €. Wer täglich gebracht und abgeholt wird, darf auch die Leerfahrten des Fahrers ansetzen, also viermal die Strecke.
Eintrag in der Anlage N
Die Angaben stehen in der Anlage N im Abschnitt „Werbungskosten“ unter „Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“. In ELSTER und den meisten Steuerprogrammen wird die Pauschale aus den Angaben selbst berechnet.
Adresse der ersten Tätigkeitsstätte und Zeitraum eintragen. Bei Jobwechsel oder Umzug für jede Phase eine eigene Zeile.
Arbeitstage mit Fahrt und die einfache Entfernung in vollen Kilometern angeben.
Kilometer nach Verkehrsmittel aufteilen: mit eigenem oder überlassenem Pkw, als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft, mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Tatsächliche Kosten für Bahn und Bus nur eintragen, wenn sie höher sind als die Pauschale für diese Teilstrecke.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für den Arbeitsweg aus Zeile 17 und 18 der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen.
Wer nicht bis zur Steuererklärung warten will, beantragt beim Finanzamt einen Freibetrag für das Lohnsteuerabzugsverfahren. Liegen die Werbungskosten mehr als 600 € über 1.230 €, wird der Überschuss als Freibetrag eingetragen. Die Lohnsteuer sinkt dann schon im laufenden Jahr jeden Monat. Wer einen Freibetrag hat, muss danach eine Steuererklärung abgeben.